Liftschachtentlüftung
Richtlinien
Nach den geltenden Richtlinien müssen Lifträume belüftet werden. An die Entlüftung von Liftschächten werden folgende Anforderungen gestellt:
- Die Temperatur im Maschinenraum respektive beim Liftmotor darf trotz der Motorenabwärme nicht über 40 °C steigen.
- Im Brandfall darf der Rauch nicht im Liftschacht gestaut werden. Deshalb verlangen die Vorschriften der Feuerpolizei und die Abzugsnormen des SIA eine Entlüftungsmöglichkeit ins Freie.
Um bei einem Gebäude einen guten Wärmeschutz sicherzustellen, muss eine lückenlose und luftdichte Wärmedämmung das beheizte Volumen umschliessen (siehe Norm SIA 180). Die Erfahrung zeigt, dass der Liftschacht häufig die Wärmedämmung durchstösst. Der Ansatz «Lösung mit Liftschacht als Warmraum» (vgl. Merkblatt Reduktion der Wärmeverluste bei Aufzugsanlagen der Energiefachstelle des Kantons Zürich) stellt die einfachste und günstigste Lösung dar. Mit der einfachen Klappensteuerung können unkontrollierte Auskühlverluste vermieden werden.
Funktion
Die elektrisch betriebenen Klappen öffnen im stromlosen Zustand sowie aus Sicherheitsgründen bei einem möglichen Stromausfall. Die Klappen müssen im Brandfall entweder automatisch öffnen oder manuell geöffnet werden können. Dafür muss bei der Zugangsebene der Feuerwehr – beim FeuerwehrschIüsselschalter für den Aufzug – sowie im Maschinenraum ein Schalter installiert werden. Steigt die Temperatur im Maschinenraum über den eingestellten SoIIwert, 30°C bis max. 40 °C, so öffnen die Klappen. Wurde für die Anlage ein Ventilator geplant, so wird dieser beim Erreichen der Offenstellung freigegeben.